Mit Syncro werden die Richtlinien zur Ladungssicherung eingehalten!
Ab dem 20. Mai 2018 sind alle Mitgliedsstaaten gehalten, die Verordnungen zu den Unterwegskontrollen an Nutzfahrzeugen laut Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 (in Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG) umzusetzen. Hauptgegenstand der Kontrollen der Ladungssicherung sind Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen der Klassen N2 und N3, jedoch schließt die Richtlinie nicht aus, dass die zuständigen Behörden die Kontrollen auf die Klasse N1, also leichte Nutzfahrzeuge, wie Transporter und Van, erweitern können. Alle drei Klassen können folglich kontrolliert werden und es muss nachgewiesen werden, dass Ladungssicherungssysteme genutzt werden, so dass der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht.
Lesen Sie die Abschnitte der Richtlinie, die auch leichte Nutzfahrzeuge betreffen
Aus Gründen der Vollständigkeit zitieren wir nachstehend einige Auszüge aus der Richtlinie 2014/47/EU:
Aus Art. 1, bezüglich der Kategorien der zu kontrollierenden Fahrzeuge:
b) Vorwiegend für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen — Fahrzeugklassen N2 und N3,
2. Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, auch an anderen als den durch diese Richtlinie erfassten Fahrzeugen — beispielsweise an leichten Nutzfahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht übersteigt (Klasse N1) — technische Unterwegskontrollen durchzuführen, Kontrollen anderer Aspekte des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit vorzunehmen oder Kontrollen an Orten durchzuführen, die nicht zu den öffentlichen Straßen gehören. Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten in keiner Weise daran, die Nutzung eines bestimmten Fahrzeugtyps aus Gründen der Verkehrssicherheit auf bestimmte Teile seines Straßennetzes zu beschränken.
Aus Art. 3, bezüglich der Definition des Begriffs Ladung:
5) „Ladung“ alle Güter, die normalerweise in oder auf dem für die Lastaufnahme ausgelegten Teil des Fahrzeugs platziert werden und nicht dauerhaft am Fahrzeug befestigt sind, einschließlich Gegenständen in Lastträgern wie Transportkisten, Wechselaufbauten oder Containern auf Fahrzeugen,
Aus Art.13, der sich speziell auf die Ladungssicherung bezieht:
Art. 13
Kontrolle der Ladungssicherung
Während der technischen Unterwegskontrolle kann an einem Fahrzeug eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Ladung so gesichert ist, dass der sichere Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt wird und keine Gefährdung von Leben, Gesundheit, Sachwerten oder der Umwelt besteht. Kontrollen können durchgeführt werden, um zu überprüfen, dass unter allen Einsatzbedingungen des Fahrzeugs, auch in Notsituationen oder beim Anfahren bergaufwärts,
-Teile der Ladung ihre Lage zueinander sowie zu Fahrzeugwänden oder -oberflächen nur äußerst geringfügig ändern können und
- Ladungen sich nicht aus dem Laderaum herausbewegen oder nach außerhalb der Ladefläche gelangen kann.
3. Die in Artikel 14 genannten Folgemaßnahmen können auch für erhebliche oder gefährliche Mängel bei der Ladungssicherung Anwendung finden.
Aus Art. 26, in dem das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie angegeben ist:
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 20. Mai 2017 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 20. Mai 2018 an.
In Bezug auf das Risikoeinstufungssystem nach Artikel 6 dieser Richtlinie wenden sie diese Vorschriften ab dem 20. Mai 2019 an.
Ladungssicherungssysteme by Syncro System: allgemeine Merkmale
Aus der Erfahrung von Syncro System sind Ladungssicherungen entstanden, die sich perfekt für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (Transporter), aber auch für Lastwagen über 3,5 t (Lkw, Anhänger) eignen und der genannten Richtlinie entsprechen. Alle Zubehörteile von Syncro für die Sicherung von Ladungen während der Fahrt sind:
Sicher und geprüft
Einfach zu handhaben, aber gleichzeitig extrem funktionell und robust
Für unterschiedliche Arten von Fracht und für verschiedene Anforderungen ausgelegt
Ladungssicherungssysteme
Unter dem von Syncro angebotenen Zubehör für die Sicherung der Ladung im Fahrzeug hat der Kunde je nach Anforderung die Wahl zwischen:
- Metallstangen oder Schienen mit Gurten
- Gurten und Haken
- Aufrollautomatik mit Spanngurt: extrem flexibler Gebrauch und für die Sicherung von Ladungen unterschiedlicher Form und Größe in jeder beliebigen Position geeignet
- Universalhalterungen mit dem exklusiven Patent von Syncro System: perfekt für Leitern, Rampen, Platten, Karren
- Spannstangen für den Transport von sperrigen und empfindlichen Waren
- Halterungen: Gestell für Spraydosen, Gestell für Silikonkartuschen, Werkzeugständer, Feuerlöscherhalterung, Motorradhalterung, usw.
Sicherungssysteme im Inneren der Behälter
Ein Nutzfahrzeug mit Schubladen, Regalen und sonstigen von Syncro System entwickelten und eingebauten Modulen hat den Crashtest nach der Prüfnorm ECE R17 bestanden: Das bedeutet, dass die Einrichtung auch im Falle eines extremen Aufpralls keine für die Insassen der Fahrerkabine oder andere Verkehrsteilnehmer gefährliche Schäden nehmen kann und praktisch das gesamte beförderte Material im Innern verbleibt.
Dachträgersysteme
Auch die Sicherungssysteme für auf dem Dach transportiertes Material, wie Relingträger, Laderohre und Leiterträger von Syncro System erhielten vom TÜV Rheinland die GS-Zertifizierung, die für den hohen Sicherheitsstandard des Produktes bürgt.
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